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EU kippt 2035‑Verbot: Benziner & Diesel bleiben möglich – Das ändert sich radikal für Autofahrer und Hersteller

EU bestätigt: Benzin- und Dieselautos bleiben nach 2035 möglich – was das für Fahrer, Hersteller und den Wandel bedeutet

Die EU-Kommission hat heute eine Entscheidung verkündet, die viele Diskussionen in der Automobilwelt aufnimmt: Das strikte Verkaufsverbot für Verbrenner ab 2035 in der bisherigen Form fällt teilweise weg. Statt eines 100‑Prozent‑Ziels für CO2‑Reduktion wurde ein Ziel von 90 Prozent vereinbart. Das bedeutet: Unter bestimmten Bedingungen dürfen Hersteller auch nach 2035 weiterhin Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren – vor allem in Form von Plug‑in‑Hybriden, Range‑Extendern sowie Fahrzeugen, die mit Biokraftstoffen oder synthetischen Kraftstoffen betrieben werden – im EU‑Markt anbieten.

Warum die Regelung geändert wurde

Hintergrund der Anpassung sind politische und wirtschaftliche Realitäten: Länder wie Deutschland und Italien haben sich für eine flexiblere Übergangsregelung eingesetzt. Die Kommission hat dabei neben technischen Argumenten auch die industrielle und gesellschaftliche Dimension berücksichtigt. Ein striktes Verbot hätte in einigen Regionen zu massiven Umbrüchen geführt, ohne dass die notwendige Infrastruktur und Lieferketten flächendeckend bereitstehen. Mit dem 90‑Prozent‑Ziel bleibt der Druck zur Dekarbonisierung hoch, zugleich werden Lösungen möglich, die den Transformationsprozess abfedern.

Welche Fahrzeuge bekommen eine Lebensverlängerung?

Die offene Tür gilt vor allem für Fahrzeugkonzepte, die deutlich geringere CO2‑Emissionen als reine Verbrenner aufweisen oder alternative Kraftstoffe nutzen. Konkret stehen folgende Technologien im Fokus:

  • Plug‑in‑Hybride (PHEV) mit geringem CO2‑Ausstoß;
  • Range‑Extender‑Konzepte, die die elektrische Reichweite mit einem kleinen Verbrennungsgenerator kombinieren;
  • Fahrzeuge, die mit Biokraftstoffen oder synthetischen e‑Fuels betrieben werden und damit eine niedrigere CO2‑Bilanz über den Lebenszyklus erreichen.
  • Wichtig ist: Die Kommission knüpft diese Fortsetzung am Markt an Bedingungen – etwa den Einsatz von «grünem» Stahl in der Produktion. Damit wird die gesamte Lieferkette stärker in die Klimabilanz einbezogen.

    Millionenförderung für Batterieproduktion und neue „E‑Car“‑Kategorie

    Parallel zur Flexibilisierung hat die EU ein Paket geschnürt, das die Elektromobilität weiterhin kräftig vorantreiben soll. Zentral ist ein Förderprogramm in Höhe von 1,8 Milliarden Euro für die europäische Batterieindustrie: 1,5 Milliarden davon sollen als zinsfreie Darlehen an Zellhersteller fließen. Ziel ist, die industrielle Souveränität zu stärken und Lieferketten stabiler zu machen.

    Außerdem führt die Kommission eine neue, günstige Kategorie für Kleinst‑E‑Fahrzeuge ein – die sogenannten E‑Cars (Kategorie M1E, bis 4,2 Meter Länge). Diese Modelle sollen günstiger zu produzieren und zu besteuern sein und profitieren von sogenannten Super‑Credits: Hersteller dürfen sie im CO2‑Mix höher gewichten, was die durchschnittlichen Flottenemissionen positiv beeinflussen kann.

    Was bedeutet das für Flotten und Käufer?

    Für Firmenflotten ergeben sich klarere Übergangsoptionen: Arbeitgeber werden künftig stärker verpflichtet, Flottenziele für emissionsarme Fahrzeuge zu erreichen. Das fördert den Gebrauchtwagenmarkt für emissionsarme Autos und schafft Perspektiven für Betreiber von Dienstwagenflotten.

    Privatkunden sollten aus Sicht von Kosten und Nutzungsszenario entscheiden: Wer vorwiegend Stadtverkehr fährt, profitiert klar von reinen E‑Modellen. Pendler mit längeren Strecken oder Handwerksbetriebe in Regionen mit dünner Ladeinfrastruktur können dagegen weiterhin mit Hybrid‑ oder Range‑Extender‑Lösungen wirtschaftlich unterwegs sein – zumindest in der Übergangsphase.

    Industrie und Arbeitsplätze: Entspannung, aber kein Freibrief

    Die EU‑Anpassung mildert den Druck auf die Industrie, kurzfristig alle Verbrenner abzuschalten. Das reduziert das Risiko massiver Arbeitsplatzverluste in Regionen mit starker Zulieferindustrie. Dennoch bleibt die Notwendigkeit zur Modernisierung: Investitionen in Batterieproduktion, Recycling, Ladeinfrastruktur und Anlagen zur Herstellung synthetischer Kraftstoffe sind nun wichtiger denn je.

    Technische und ökologische Bedingungen

    Die Kommission hat deutlich gemacht, dass die Fortführung von Verbrennern nicht bedingungslos ist. Zu den Voraussetzungen zählen unter anderem:

  • Einsatz von nachhaltigen Produktionsmaterialien wie grünem Stahl;
  • Erfüllung strenger Emissionsziele auf Flottenebene;
  • Förderung von Infrastruktur für nachhaltige Kraftstoffe und Ladepunkte;
  • Transparenz über die Lebenszyklus‑CO2‑Bilanz der Fahrzeuge.
  • Diese Anforderungen zielen darauf ab, die Umweltauswirkungen wirklich zu reduzieren und nicht nur Emissionen auf dem Papier zu verschieben.

    Ausblick: Übergang statt Bruch – was jetzt zu tun ist

    Für die kommenden Jahre bedeutet die Entscheidung: planvoll umstellen statt überstürzt handeln. Hersteller sollten parallel in E‑Mobilität UND in saubere Verbrenneroptionen investieren, Regierungen in Lade‑ und Produktionsinfrastruktur sowie in Fördermechanismen. Für Verbraucher gilt: prüfen, welches Antriebsprinzip zum individuellen Mobilitätsprofil passt, und bei Investitionen die Total‑Cost‑of‑Ownership‑Rechnung über die gesamte Lebensdauer anlegen.

    Der neue Kurs der EU ist ein pragmatischer Kompromiss: Er bewahrt das Ziel der Emissionssenkung, gibt der Industrie aber Raum für technologische Vielfalt und eine sozialverträgliche Transformation. In München wie überall in Deutschland wird die Debatte deshalb weitergehen – darum muss jetzt auf allen Ebenen mit klarem Blick und realistischen Zeitplänen gearbeitet werden.

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