Italien schaltet Blitzer massenhaft ab: Ein Drittel abgeschaltet – Sind auch Ihre Strecken betroffen?
Italien schaltet Blitzer um: Neues Dekret sorgt dafür, dass ein Drittel der Geräte stillgelegt wird
Nach 34 Jahren Rechtsunsicherheit hat die italienische Regierung endlich ein Dekret erlassen, das die Zulassung und Kontrolle von Geschwindigkeitsmessgeräten regelt. Das Dokument, unterzeichnet am 9. Juni und am 9. Juli im Amtsblatt veröffentlicht, trat am 12. Juli 2026 in Kraft und schafft erstmals eine klare, technisch‑administrative Prozedur zur Homologation (Zulassung) von Autovelox. Für Autofahrer und Behörden bringt das weitreichende Folgen: Nicht alle bestehenden Blitzer dürfen weiterhin Bußgelder ausstellen, viele müssen erst geprüft oder nachgerüstet werden.
Was ändert das Dekret konkret?
Der zentrale Punkt des Dekrets ist die Trennung zwischen bloßer ministerieller Genehmigung und formaler Homologation. Künftig muss jedes neue Gerät ein formelles Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor es als Beweismittel für Verwarnungen oder Bußgelder dienen darf. Darüber hinaus schreibt das Dekret vor:
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Transparenz und technische Zuverlässigkeit zu erhöhen — Faktoren, die in den vergangenen Jahren zahlreicher gerichtlicher Anfechtungen die Grundlage bildeten.
Welche Blitzer bleiben aktiv — und welche werden abgeschaltet?
Das Verkehrsministerium hat einen Bestandscensus erstellt: In Italien sind demnach 4.060 Geschwindigkeitserfassungssysteme installiert. Davon dürfen 2.856 Geräte vorerst weiter betrieben werden. Für 1.204 Anlagen gilt vorläufiges Verbot, bis sie die Homologation beziehungsweise die geforderten Nachweise erbracht haben. Die weiterhin erlaubten Modelle sind in einem Anhang (Allegato B) des Dekrets gelistet — dabei handelt es sich um prototypische Geräte, die bereits die neuen technischen Kriterien erfüllen. Wichtig: Das Ministerium hat nicht jeden einzelnen Standort physisch geprüft; jedes einzelne Gerät muss jedoch dem zugelassenen Modell entsprechen, eine gültige Kalibrierung besitzen und die Prüfungen bestehen.
Gefährdete Tutor‑Systeme auf Autobahnen
Ein besonders heikler Aspekt betrifft die sogenannten Tutor‑Systeme zur Geschwindigkeitsüberwachung über Streckenmittelwerte. Erste Erhebungen der Betreiber deuten darauf hin, dass mehrere Tutor der ersten Generation (Baujahre 2004–Mai 2017) möglicherweise abgeschaltet werden müssen, bis eine Homologation vorliegt. Betroffen wären mindestens 83 Abschnitte, unter anderem auf A1, A4, A13, A14 und A16. Diese Systeme gehören zu jenen Maßnahmen, denen über die Jahre eine messbare Senkung von Unfällen und Todesfällen zugeschrieben wird — ihre temporäre Abschaltung könnte daher Sicherheitsfolgen haben.
Wird der Rechtsstreit dadurch beendet?
Das Dekret soll eigentlich das jahrzehntelange juristische Durcheinander beenden: Gerichte hatten immer wieder betont, dass eine ministerielle Genehmigung nicht automatisch einer formalen Homologation gleichkommt. Dennoch bezweifeln viele Juristen, dass ein Ministerialdekret allein alle anhängigen Rechtsfragen entschärfen kann. Ein Teil der Rechtslehre hält es für möglich, dass weitere Klagen folgen — insbesondere dann, wenn die Gesetzesgrundlage im Straßenverkehrsrecht keine direkte Ermächtigung für bestimmte Gleichstellungen enthält. Zudem bleiben Fälle offen, in denen Bußgelder vor Inkrafttreten des Dekrets verhängt wurden: diese Sanktionen werden nicht pauschal aufgehoben und können weiterhin gerichtlich angefochten werden.
Was bedeutet das für betroffene Autofahrer?
Für Fahrzeugführer ergeben sich zwei unmittelbare Konsequenzen. Erstens: Auf einigen Strecken kann die Überwachung vorübergehend wegfallen — das ist jedoch keine Einladung zum Rasen, denn auf anderen Abschnitten bleiben Kontrollen aktiv. Zweitens: Wer eine Geschwindigkeits‑Ordnungswidrigkeit vor Inkrafttreten des Dekrets angefochten hat, bleibt im bisherigen Rechtsverfahren; das Dekret wirkt nicht rückwirkend. Bei neuen Bußgeldbescheiden ist zukünftig die Frage relevant, ob das verwendete Messgerät korrekt homologiert und kalibriert war — ein Argument, das Rechtsbeistände verstärkt aufgreifen dürften.
Folgen für Hersteller und Betreiber
Hersteller und Betreiber sind nun gefordert, die notwendigen technischen Unterlagen vorzulegen und die Homologationsverfahren zu durchlaufen. Das Ministerium hat Fristen gesetzt: In vielen Fällen soll es binnen 60 Tagen über eingereichte Dokumentationen entscheiden. Für Betreiber bedeutet dies organisatorischen Aufwand und mögliche Investitionen in Nachrüstungen oder Austauschgeräte. Nicht auszuschließen sind Engpässe bei der Wartungskapazität, sodass einige Anlagen tatsächlich monatelang außer Betrieb bleiben könnten.
Praktischer Rat: Wie reagieren Verkehrsteilnehmer und Regionen?
Für uns in Deutschland ist die italienische Regelung ein interessantes Beispiel: Sie zeigt, wie wichtig klare technische Standards und überprüfbare Verfahren für Geschwindigkeitsüberwachung sind — nicht nur für die Rechtssicherheit, sondern auch für die Verkehrssicherheit.
Was bleibt offen
Die entscheidenden Fragen werden die Gerichte in den kommenden Monaten und Jahren beantworten: Ob das Dekret langanhaltend die Flut an Verfahren stoppt, bleibt ungewiss. Kurzfristig erwarten wir jedoch einen Anstieg an Einzelfall‑Anfechtungen und technische Prüfungen. Für Autofahrer bedeutet das: aufmerksam bleiben, Bußgeldbescheide prüfen und die Verkehrssicherheit weiterhin ernst nehmen — auch wenn temporär einige Messstellen abgeschaltet sind.
