Das Dekret Nr. 162 vom 17. September 2026 zur Kfz‑Steuerbefreiung für 2027 hat eine merkwürdige Nebenwirkung: Hybridfahrzeuge können unter bestimmten administrativen Voraussetzungen von der Steuer befreit werden, obwohl ihre reale Systemleistung deutlich über der im Gesetz genannten Schwelle liegt. Auf den ersten Blick wirkt das paradox — ein genauer Blick auf die Zulassungswerte, die Homologationspraxis und die rechtliche Formulierung erklärt jedoch, wie das möglich ist und welche Konsequenzen das für Käufer und Behörden in Deutschland (und Europa) haben könnte.
Worum geht es im Kern?
Das Dekret sieht eine Befreiung von der Kfz‑Steuer vor, wenn die als maßgeblich betrachtete Leistung eines Fahrzeugs 80 kW nicht übersteigt. Entscheidend ist dabei die Leistung, die in der Zulassungsbescheinigung (P.2) eingetragen ist. Bei Hybridfahrzeugen kann dieser administrative Wert jedoch von der maximal kombinierbaren Systemleistung abweichen. In der Praxis wurden 218 Versionen von 55 Modellen identifiziert, die in den Fahrzeugpapieren unter oder knapp oberhalb der 80‑kW‑Marke geführt werden, deren kombinierte Systemleistung auf der Straße aber deutlich höher liegt — im Extremfall bis zu 193 kW (≈ 262 PS).
Warum weichen Zulassungswert und reale Leistung auseinander?
Konkrete Beispiele und Herstellerverteilung
In der Analyse tauchen Modelle vom Kleinwagen bis zur gehobenen Limousine auf. Toyota ist demnach mit sieben Modellen und insgesamt 38 Ausstattungsvarianten besonders häufig vertreten, was die Bandbreite der Homologationspraxis illustriert. Auffälligstes Beispiel ist die Geely Starray EM‑i: auf dem Papier respektiert sie die administrativen Vorgaben, in der Praxis summieren sich die Antriebsleistungen jedoch auf Werte, die einer Leistungsstufe von etwa 262 PS entsprechen.
Welche praktischen Folgen ergeben sich?
Was sollten Käufer und Halter beachten?
Wie reagieren Behörden und Verbände?
Verbände wie der Automobilclub oder technische Aufsichtsstellen haben bereits auf den Klärungsbedarf hingewiesen: Es muss definiert werden, welche Kenngröße bei Hybriden herangezogen wird. Werden die Werte aus P.2 als maßgeblich bestätigt, sollten gesetzliche Präzisierungen folgen, um mögliche Schlupflöcher zu schließen. Andernfalls droht eine Ausnutzung der unterschiedlichen Homologationspraktiken zur Steuerumgehung.
Mögliche Szenarien in der Gesetzesumsetzung
Was bedeutet das für den deutschen Markt?
Deutschland hat eine traditionell differenzierte Fahrzeugbesteuerung; eine nationale Sonderregelung in Anlehnung an das italienische Dekret würde ähnliche Herausforderungen mit sich bringen. Hersteller und Händler stehen dann vor der Aufgabe, Kunden transparent über Homologationswerte zu informieren. Verbraucherschutzorganisationen könnten strengere Prüfungen verlangen, um Gerechtigkeit und Wettbewerbsneutralität zu wahren.
Praktische Empfehlungen für Interessenten
Die Debatte um die 80‑kW‑Schwelle zeigt exemplarisch, wie technische Definitionen und administrative Praktiken großen Einfluss auf Verbraucherkosten und Marktmechanismen haben können. Für Käufer heißt es, genau hinschauen; für Gesetzgeber und Verwaltungen, klare Regeln zu schaffen, damit steuerliche Entlastungen nicht zu unbeabsichtigten Ungerechtigkeiten führen.
