Unglaublich: Fußgänger trägt 75 % Schuld bei Unfall – dieses Kassations-Urteil schockiert!
Ein Spaziergänger, der am helllichten Tag eine städtische Straße ohne Fußgängerüberweg überquert – wer zahlt im Schadensfall? Das neueste Urteil der italienischen Kassationsgerichtshofs beantwortet diese Frage mit einer bemerkenswerten Haftungsaufteilung: Der Pedestrian trägt 75 % Eigenverschulden, der Busfahrer nur 25 %.
Hintergrund des Unfalls
In einer norditalienischen Stadt wurde ein Geometra (Vermessungsingenieur) von einem Linienbus erfasst, als er bei guter Sicht und trockener Fahrbahn zwischen geparkten Autos die Fahrbahn überquerte. Kamerabilder bestätigten später, dass er weder an einer Ampelkreuzung noch auf einem Zebrastreifen ging. Er gab an, nur einen Moment unbedacht gehandelt zu haben – das Video jedoch zeigte deutlich, dass sich der Bus mit angemessener Geschwindigkeit näherte.
Das Kassationsurteil Nr. 26670/2025
Die dritte Zivilsenat der Corte di Cassazione fasste in der Begründung zusammen, dass Fußgänger, die außerhalb von Fußgängerüberwegen die Straße betreten, stets dem Fahrzeugverkehr Vorrang gewähren müssen. Selbst bei freier Sicht und Tageslicht müsse der Geometra „den richtigen Zeitpunkt abwarten“, bevor er die Straße quere. Daraus ergab sich folgende Haftungsteilung:
- 75 % Eigenverschulden des Fußgängers
- 25 % Mitschuld des Busfahrers
Der Busfahrer war anfänglich mit einer Ordnungswidrigkeit belegt worden, doch die Filmaufnahmen entlasteten ihn weitgehend.
Rechtliche Grundlagen in Italien
Grundlage für die Entscheidung bildet Artikel 2054 des italienischen Zivilgesetzbuches („Responsabilità per danni causati dalla circolazione di veicoli a motore“). Danach haben alle Verkehrsteilnehmer eine Sorgfaltspflicht. Wird jemand verletzt, gilt bei geteiltem Verschulden eine prozentuale Haftungsverteilung. Im Straßenverkehr kodifiziert die Straßenverkehrsordnung zudem, dass Fußgänger nur an gekennzeichneten Übergängen und Ampeln Vorrang haben.
Schadenersatz und Einkommensausfall
Der Geometra hatte neben Schmerzensgeld auch den Ersatz seines Verdienstausfalls während der Genesungszeit verlangt. Das Gericht reduzierte die Entschädigung jedoch um 75 %, da sein Mitverschulden das Unfallrisiko maßgeblich erhöhte. Beispielrechnung:
- Ursprünglicher Verdienstausfall: 20.000 €
- Prozentuale Kürzung wegen Eigenverschuldens (75 %): – 15.000 €
- Tatsächlicher Anspruch: 5.000 €
Damit macht das Urteil deutlich, wie strikt italienische Gerichte beim Mitverschulden vorgehen.
Verkehrssicherheit und Statistik in Mailand
Ein kürzliches Experiment in Mailand ergab, dass 80 % der Autofahrer bei Rotlicht oder außerhalb von Zebrastreifen nicht anhalten. Solche Verhaltensweisen führen nicht nur zu Bußgeldrisiken, sondern erhöhen das Unfallgeschehen erheblich. Das Kassationsurteil sendet nun ein Signal: Fußgänger und Fahrer tragen gemeinsam Verantwortung, um Unfälle zu vermeiden.
Praxistipps für Fußgänger und Fahrer
- Fußgänger: Überqueren Sie stets an markierten Zebrastreifen oder Ampeln. Bei fehlender Querungshilfe achten Sie auf die Entfernung herannahender Fahrzeuge.
- Fahrer: Reduzieren Sie Geschwindigkeit in Wohngebieten und vor Schulen. Sehen Sie sich nach Fußgängern um, auch wenn diese abseits des Fußgängerüberwegs die Fahrbahn betreten.
- Sichtbarkeit: Fußgänger sollten helle Kleidung tragen und Blickkontakt zum Fahrer suchen, bevor sie die Straße betreten.
- Dokumentation: Nutzen Sie Dashcams oder Zufallsbilder, um im Schadensfall die tatsächliche Geschwindigkeit und Position des Fahrzeugs belegen zu können.
Bußgelder und Punkte nach italienischer Regelung
Wer in Italien ohne vorgeschriebene Querungsstelle die Straße betritt, begeht eine Ordnungswidrigkeit:
- Bußgeld zwischen 42 und 173 € innerorts
- Bußgeld zwischen 87 und 344 € außerorts
- Punkteabzug auf der italienischen Fahrerkarte bei Fahrern, die Unfallbeteiligte sind
Beide Seiten sollten sich dieser Risiken bewusst sein, um rechtzeitig vorsichtige Entscheidungen zu treffen.
Ausblick auf weitere gerichtliche Entwicklungen
Das Urteil könnte künftig als Präzedenzfall dienen, wenn es um die Mitverantwortung von Fußgängern bei Unfällen geht. Versicherer in Italien werden ihre Policen und Haftungsquoten ebenfalls anpassen müssen. Ob ähnliche Entscheidungen in Deutschland möglich wären, hängt von den jeweiligen Verkehrsvorschriften und haftungsrechtlichen Bestimmungen ab. Fest steht jedoch: Eine klare Verkehrsregelung schützt alle Beteiligten und mindert schwere Verletzungen im Straßenverkehr.
